AGB & rechtliche Abgrenzung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden bzw. der Kundin und Elisabeth Staudinger, im folgenden Ernährungstrainerin genannt.

Bitte lies die AGB vor dem Geschäftsabschluss aufmerksam durch. Durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Ernährungstrainerin, erklärst du dich ausdrücklich mit u.a. Inhalten der AGB einverstanden.

Die Leistung

Gegenstand der Beauftragung ist das Erbringen einer vereinbarten Dienstleistung, nicht aber das Erreichen eines bestimmten körperlichen oder seelischen Erfolges. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Dienstleistungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen geklärt wurden. Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
Die Dienstleistung wird von einer Diplomierten Ernährungstrainerin vorgenommen und umfasst folgende Leistungen:

Informationen betreffend der Zusammensetzung von Nahrungsmitteln, Mahlzeitengestaltung und -planung
Kochrezepte und Kochanleitungen
Vorträge
persönliches Ernährungstraining
Einkaufscoaching
Bioimpedanzanalyse

Schutz des Eigentums

Der Kunde bzw. die Kundin beachtet und steht dafür ein, dass im Rahmen des Vortrages oder Ernährungstrainings von der Ernährungstrainerin angefertigte Analysen/Unterlagen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Diese sind Eigentum von Elisabeth Staudinger und dürfen nicht Online gestellt, in anderer Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden. Die zu trainierende Person erhält das unwiderrufliche, uneingeschränkte, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen.

Haftung

Alle Arbeiten und Dienstleistungen werden mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemein branchenüblicher Kenntnisse und anerkannter ernährungswissenschaftlicher Grundsätze durchgeführt. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Der Erfolg des Ernährungstrainings liegt zu einem wesentlichen Teil außerhalb des Einflussbereiches der Ernährungstrainerin und hängt in großem Ausmaß von der Mitarbeit der Kundin bzw. des Kunden ab. Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden oder negativer Auswirkungen, seien sie nun psychischer oder physischer Natur, die sich aus der Dienstleistung oder dem Gebrauch der auf diesen Internetseiten veröffentlichten Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.
Die gelieferten Informationen ersetzen keinesfalls eine medizinische Behandlung durch den Arzt und dürfen auch nicht als eine solche verstanden werden. Ebenso stellen diese keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keinesfalls die medizinische Diagnose, Beratung und Behandlung durch den Arzt und dürfen daher auch keinesfalls als solche verstanden werden.

Schweigepflicht

Die Ernährungstrainerin hält die absolute Schweigepflicht für selbstverständlich und ist verpflichtet, alle Informationen der zu trainierender Person streng vertraulich zu behandeln. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Ernährungstrainings hinaus.

Zahlungsbedingungen

Die Leistung wird vor Inanspruchnahme oder unmittelbar danach in bar abgerechnet.

Stornobedingungen

Termine werden persönlich, via Mail oder telefonisch vereinbart. Ist es der Kundin bzw. dem Kunden nicht möglich den Termin einzuhalten, ist eine Absage bis einen Tag vor dem Termin ohne Stornokosten möglich. Danach muss der Termin voll verrechnet werden.

Gewährleistung

Die Ernährungstrainerin ist bemüht, alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemein branchenüblicher Kenntnisse und unter Beachtung allgemein anerkannter ernährungswissenschaftlicher Grundsätze auszuführen. Alle Informationen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Informationen übernimmt die Ernährungstrainerin nicht. Der Erfolg des Ernährungstrainings liegt zum größten Teil außerhalb des Einflussbereiches der Ernährungstrainerin und hängt wesentlich von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab.

Alle Inhalte auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Texte, Bilder, Grafiken, Sound, Animation und Videos unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt darf nicht zu kommerziellen Zweck kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Jede Nutzung, besonders die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte – auch in Teilen oder in überarbeiteter Form – ohne Zustimmung des Betreibers bzw. des Urhebers ist untersagt.

Da es innerhalb der österreichischen Gesundheitsbranche verstärkt zu Unklarheiten seitens der Definition der einzelnen Gewerbe und der klaren Abgrenzung zwischen der Tätigkeit des Ernährungstrainers und des Ernährungsberaters gab, möchte ich mit den folgenden Textauszügen auf mein Tätigkeitsfeld als dipl. Ernährungstrainerin klar hinweisen:

Als diplomierte Ernährungstrainerin informiere ich, kläre auf und helfe dir dabei, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln, deine Ernährung zu optimieren.
Ernährungstrainer tragen dazu bei, Menschen auf ihrem Weg zur Schaffung eines neuen Ernährungsbewusstseins – auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse – durch Informationsweitergabe zu bestärken und über eine gesunde Lebensweise zu unterrichten.

Dabei gehen Ernährungstrainer im Unterricht auch auf allgemeine Gewohnheiten bzw. Problemfelder (auch durch Beantwortung von Fragen) ein, sodass der/die Interessierte seine Ernährung aus eigener Entscheidung individuell auf Basis der gegebenen allgemeinen Informationen gestalten und mit Aussicht auf kontinuierliche Verbesserung umstellen kann.

(Quelle: Univ. Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, Professor für Berufsbildung)

​Unter Training versteht man die Vorbereitung auf einen Wettkampf, das Üben einer Fähigkeit bzw. das „sich in Bestform bringen“. Ein Einzeltraining bzw. Individualunterricht im Rahmen eines Trainings erfasst exakt diese Tätigkeit. Nach geltender Rechtslage ist daher Individualtraining bzw. Individualunterricht im Hinblick auf die legale Tätigkeit des Ernährungstrainers nach dem Wortlaut des Gesetzes zulässig und berechtigt. Der Gesetzgeber stellt nämlich nicht darauf ab, ob ein Training für Gruppen oder ein Training für einzelne Personen abgehalten wird. Es stellt dies daher kein taugliches Abgrenzungskriterium zwischen Ernährungsberatung bzw. Ernährungstraining dar. Vielmehr kommt es auf die tatsächlich ausgeübte Leistungserbringung inhaltlich an, und ob es sich um solche zulässigen Tätigkeiten handelt.

Ernährungstrainer dürfen Vorträge halten – dies auch in Form von Individualunterricht – und Einkaufsservice sowie Kochpraxis anbieten. Diese Tätigkeit darf der Ernährungstrainer auch im Rahmen von Einzelunterricht im Sinne der Dienstleistungsfreiheit jedenfalls am gesunden Patienten ausführen. Nichts Anderes gilt für die Ernährung der Kinder bzw. die Ernährung bei sportlicher Aktivität oder bei Unverträglichkeiten, etc. Dabei kann er zulässiger und vertretbarer Weise auch spezielle individuelle Situationen und Bedürfnisse berücksichtigen, und zwar in dem Umfang und in der Grenze, als hier vom Ernährungstrainer nur Wissen zusammengetragen bzw. zur Verfügung gestellt wird, welches ohnehin jedem anderen auch allgemein zugänglich ist bzw. jeder in der Schule gelernt hat. Jegliche analytische Tätigkeit in Bezug auf Krankheitsbilder bzw. sonstige „Heilung“ ist ihm aber strikt untersagt. Wesentlich ist, dass der Ernährungstrainer nur gesunde Menschen trainieren darf!

(Quelle: http://www.urfahraner-anwaelte.at/Rechtsgutachten.pdf)

Soweit im Rahmen einer derartigen Schulung den Schulungsteilnehmern vermittelt wird, wie sie dieses Wissen und diese Fertigkeiten anwenden (umsetzen) können, ist dies Teil der Wissensvermittlung und liegt noch keine Beratung vor.

(Quelle: Definition laut WKO)